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Steuerliche Förderung von Zustiftungen - es lohnt sich

Zustiftungen an Stiftungen werden künftig noch stärker steuerlich gefördert. Neben der allgemeinen Abzugsmöglichkeit von Spenden für anerkannt gemeinnützige, mildtätige, wissenschaftliche oder kulturelle Organisationen (maximal 20 % der Jahresgesamteinkünfte) sind Zustiftungen an nach § 5 Abs. 1 Nr.9 des Körperschaftsgesetzes anerkannte Stiftungen, die besondere Zwecke fördern, mit bis zu 750.000 Euro in 10 Jahren steuerlich voll absetzbar (§ 10b Absatz 1a EkStG).

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