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Teilnahmebedingungen
Unsere Einsatzstellen werden im Rahmen des weltwärts-Programms des BMZ gefördert.
1. Wie alle Freiwilligendienste stellt auch weltwärts bestimmte Anforderungen an die Bewerber/innen. Auf die 3 von weltwärts geförderten Stellen bei SEARA in Santarém, Brasilien, können sich junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren bewerben, die
... Interesse an der Kultur und den Lebensverhältnissen in Brasilien haben,
... bereit sind, engagiert und tatkräftig in dem Projekt mitzuarbeiten und am fachlich-pädagogischen Begleitprogramm teilzunehmen,
... einen Hauptschul- oder Realschulabschluss mit (möglichst) abgeschlossener Berufsausbildung (vorzugsweise in einem sozialen oder medizinischen oder gärtnerisch-landwirtschaftlichen Beruf) haben, oder die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder vergleichbare Voraussetzungen mitbringen,
... die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein entsprechendes Aufenthaltsrecht besitzen...
?Kenntnisse in der portugiesischen Landessprache besitzen oder bereit sind, sich diese vor der Ausreise anzueignen.
Die zukünftigen Freiwilligen werden aus den Bewerber/innen bei einem Bewerberwochenende ausgewählt. Es ist möglich, den Freiwilligendienst als Anderen Dienst im Ausland zu leisten.
2. Die Bewerbung erfolgt schriftlich oder per email mit den auf der Internetseite geforderten Bewerbungsunterlagen. Mit ihrer Unterschrift erkennen die Freiwilligen die Teilnahmebedingungen des weltwärts-Programms bei SEARA e.V. an.
3. Das Mindestalter für die Teilnahme am weltwärts-Programm beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 27 Jahre (bei Abschluss der Vereinbarung )
4. Die Teilnahme am weltwärts-Programm ist für den/die Teilnehmer/in größtenteils kostenfrei (siehe Punkt 6.a) Tritt jedoch jemand von der Teilnahme am weltwärts-Programm vor Reisebeginn zurück, behält sich SEARA e.V. die Geltendmachung der bis dahin aufgewendeten Kosten (insbesondere der Seminarkosten und Flugstornokosten) vor, sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht möglich ist.
5. Es wird von weltwärts ausdrücklich erwartet, dass die Freiwilligen sich schon vor der Ausreise für das Partnerprojekt SEARA einsetzen, zum Beispiel durch Informationsveranstaltungen, das Sammeln von Spenden, die Gründung privater Förderkreise oder andere Aktionen bis zu einer zweckgebundenen Spendenhöhe von maximal 1800?.
6. a) Folgende Leistungen werden von SEARA e.V. im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gewährleistet:
- Vorbereitungsseminar in Deutschland inkl. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
- Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts: dieser umfasst mindestens eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung inkl. Invalidität und Todesfall eine Pflegeversicherung, eine Haftpflicht- und Rücktransportversicherung
- Flug ins Gastland hin und zurück (inkl. Rail & Fly)
- Reiserücktrittsversicherung
- Zwischenseminar in Santarém
- Taschengeld i.H.v. 100 ? pro Monat
- Unterkunft sowie Verpflegung während der Dienstzeiten in der Einrichtung
- Betreuung durch ein/e Mentor/in
- Nachbereitungsseminar nach Rückkehr inkl. Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung
6. b) Folgende Leistungen werden nicht von SEARA übernommen, sondern von dem/der Teilnehmer/in:
- anfallende Kosten für den Erhalt des Visums
- Eigenanteil für evtl. Flugumbuchungen oder ?stornierungen
- Impfkosten, soweit sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden
7. Der Flug wird von SEARA e.V. für den/die Teilnehmer/ gebucht.
8. Die Freiwilligen verpflichten sich zur Teilnahme an 25 Seminartagen (die nachgewiesen werden müssen) sowie zur dreimonatlichen Berichterstattung mit einem Abschlussbericht. Erwünscht ist darüber hinaus die Bereitschaft zum entwicklungspolitischen Engagement auch nach dem Auslandseinsatz.
9. Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die Visumsbeantragung und Impfungen. Sie werden dabei von SEARA unterstützt.
10. Die Freiwilligen erklären vor der Ausreise, dass sie physisch und psychisch gesund und belastbar sind und den Freiwilligendienst ohne gesundheitliche Einschränkungen antreten können.
11. Durch die Teilnahme an diesem Freiwilligendienst binden sich die Freiwilligen für 12 Monate an die Entsendeorganisation und damit an das Förderprogramm.Grundsätzlich ist ein Abbruch des Freiwilligendienstes ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht vorgesehen. Die Parteien verpflichten sich, in Konfliktfällen und bei grundlegenden Meinungsverschiedenheiten auf einvernehmliche Problem-/Konfliktlösungen hinzuwirken. Eine vorzeitige Beendigung des Freiwilligendienstes sollte daher nur als letztes Mittel und nach Ausschöpfung aller anderen geeigneten Möglichkeiten erfolgen (z.B. Änderung/Erweiterung der Arbeitsaufgaben, Wechsel der Unterkunft,). Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung werden in der Vereinbarung zwischen den Freiwilligen und SEARA e.V. festgelegt.
12. SEARA e.V. behält sich vor, in folgenden Fällen vor Reisebeginn von dieser Vereinbarung zurückzutreten:
- bei Nichterscheinen zu Vorbereitungsveranstaltungen
- bei gezeigten Verhaltensweisen oder Eigenschaften, die ein wesentliches Hindernis bei der Platzierung im Gastland bedeuten
- wenn in der Vereinbarung zum Thema Gesundheit falsche Angaben gemacht werden oder wenn eine Erkrankung, Behandlung oder Behandlungsbedürftigkeit bekannt wird, die durch einen Arzt festgestellt wird und ein Risiko für den Verbleib im Programm darstellt
- bei nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, die die Teilnahme erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigen würde
- wenn sich der/die Teilnehmer/in nicht in ihm/ihr möglicher und zumutbarer Weise um ein 12-Monatsvisum bemüht hat.
SEARA e.V. behält sich die Geltendmachung der bis dahin aufgewendeten Kosten (insbesondere der Seminarkosten und Flugstornokosten) vor, sofern eine anderweitige Kostendeckung nicht möglich ist.
13. Nach Beendigung der Vereinbarung besteht kein Anspruch mehr auf die unter Punkt 6 beschriebenen Leistungen. Ein Anspruch auf die Rückzahlung von eingebrachten Spenden besteht nicht.
14. Sollte das Projekt aus organisatorischen, inhaltlichen oder sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) ausfallen oder verschoben werden, informiert SEARA e.V. die betroffen Freiwilligen rechtzeitig und bemüht sich um eine Alternative. Voraussetzung ist die Erreichbarkeit der Teilnehmer.
15. Sollte das weltwärts-Projekt aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes) abgebrochen werden müssen, informiert SEARA e.V. die betroffenen Freiwilligen umgehend und organisiert die Rückreise. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf unter Punkt 6 beschriebenen Leistungen.
Stand der Informationen ist der 15.Mai 2010
Von unseren Teilnehmern erwarten wir außerdem...
- Freude und Geschick im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Motivation, Fleiß und Engagement
- Offenheit, sich auf eine andere Kultur einzulassen
- Bereitschaft, Abläufe zu verstehen und Vertrauen aufzubauen
- Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
- handwerkliches Geschick
- Freude am Umgang mit Pflanzen und Lebensmitteln
- psychische Belastbarkeit
- Tropentauglichkeit
- ausreichender Impfschutz
- Respekt und Toleranz gegenüber den religiösen Werten und Einstellungen der Mitarbeiter und Einheimischen
Zwar ist die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft keine Voraussetzung für eine Mitarbeit. Das Mittun bei den täglichen Gebeten und dem Singen religiöser Lieder in der Tagesstätte, die der katholischen Kirche nahe steht, wird jedoch von Dir jedoch erwartet.
Während der Dienstzeit nehmen die Freiwilligen an den täglichen Mahlzeiten in der Einrichtung teil. Darüber hinaus, am Wochenende und an freien Tagen versorgen sie sich selbst. Unsere Freiwilligen wohnen kostenlos zu dritt in einem eigenen Freiwilligenhaus unter einfachen Bedingungen.


